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   VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405   

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VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405 (https://dejure.org/2016,13802)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2016 - 3 CE 15.2405 (https://dejure.org/2016,13802)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2016 - 3 CE 15.2405 (https://dejure.org/2016,13802)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines sachlichen Grundes für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • rewis.io

    Sachlicher Grund für den Abbruch eines Auswahlverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; Sachlicher Grund; Organisationsgewalt des Dienstherrn

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Vorliegen eines sachlichen Grundes für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (27)

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405
    Der aus diesem Verfahren herzuleitende Bewerbungsverfahrensanspruch, dessen Sicherung der Antragsteller begehrt, ist mit dem rechtmäßigen Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens untergegangen (vgl. BayVGH, B. v. 1.12.2012 - 3 CE 11.2725 - juris Rn. 26; B. v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 65).

    Ebenso stellt es einen sachlichen Grund dar, wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (BayVGH, B. v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 71; B. v. 8.7.11 - 3 CE 11.859 m. w. N. - juris).

    2.4.2 Die Abgrenzung zwischen dem konstitutiven und dem beschreibenden Teil des Anforderungsprofils ist eine Frage der Auslegung, die entsprechend § 133 BGB nach dem objektiven Erklärungsinhalt und dem Willen des Erklärenden zu erfolgen hat (BayVGH, B. v. 18.6.2012 a. a. O. juris Rn. 81).

    Erst wenn es darum geht, gegebenenfalls eine Auswahl unter mehreren, das konstitutive Anforderungsprofil erfüllenden Bewerbern zu treffen, kommt den dienstlichen Beurteilungen - und damit den darin bewerteten Kriterien - (wieder) Bedeutung zu (BayVGH, B. v. 18.6.2012 a. a. O. juris Rn. 79; B. v. 16.9.2011 - 3 CE 11.605 - juris Rn. 27).

    Zumindest bleibt es dem Dienstherrn nach Rechtsprechung des Senats unbenommen, aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse (funktionsspezifische) Differenzierungen des Anforderungsprofils vorzunehmen, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (BayVGH, B. v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 71; B. v. 8.7.2011 - 3 CE 11.859 m. w. N.).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405
    Effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen den unberechtigten Abbruch eines Auswahlverfahrens kann nur im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erlangt werden (BVerwG, U. v. 3.12.2014 - 2 A 3/13 - juris Rn. 22; U. v. 29.11.2012 - 2 C 6.11 - juris Rn. 12).

    Der Verwaltungsgerichtshof ist vielmehr mit dem Verwaltungsgericht zur Auffassung gelangt, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO mit dem Ziel, den Dienstherrn zur Fortführung des Stellenbesetzungsverfahrens zu verpflichten (vgl. BVerwG, U. v. 29.11.2012 a. a. O., juris Rn.12), ohne Erfolg bleiben muss.

    Der für den Abbruch maßgebliche Grund muss, sofern er sich nicht evident aus dem Vorgang selbst ergibt, schriftlich dokumentiert werden (BVerwG, U. v. 29.11.2012 a. a. O. juris Rn. 19).

    Der Dienstherr kann aber aufgrund seines Beurteilungsspielraums ein Stellenbesetzungsverfahren abbrechen, wenn kein Bewerber seinen Erwartungen entspricht oder das Verfahren womöglich nicht (mehr) zu einer rechtsfehlerfreien Auswahlentscheidung führen kann (BVerwG, U. v. 26.1.2012 - 2 A 7.09, U. v. 29.11.2012 a. a. O.).

    Zwar mag es Fälle geben, in denen allein die gerichtliche Beanstandung einer Auswahlentscheidung noch keinen sachlichen Grund für einen Abbruch eines Bewerbungsverfahrens darstellt (BVerwG, U. v. 29.11.2012 a. a. O. juris Rn. 21), so dass insofern anstelle eines Abbruchs des Stellenbesetzungsverfahrens auch eine neue Auswahlentscheidung unter Einbeziehung der periodischen Beurteilungen der Bewerber in Betracht gekommen wäre.

  • VGH Bayern, 08.07.2011 - 3 CE 11.859

    Umfang des vorläufigen Rechtsschutzes bei Abbruch des

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405
    Dies kann selbst im Erfolgsfall durch die Hauptsacheklage nicht erreicht werden (vgl. BayVGH, B. v. 8.7.2011 - 3 CE 11.859 - juris Rn. 22).

    Ebenso stellt es einen sachlichen Grund dar, wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (BayVGH, B. v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 71; B. v. 8.7.11 - 3 CE 11.859 m. w. N. - juris).

    Zumindest bleibt es dem Dienstherrn nach Rechtsprechung des Senats unbenommen, aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse (funktionsspezifische) Differenzierungen des Anforderungsprofils vorzunehmen, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (BayVGH, B. v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 71; B. v. 8.7.2011 - 3 CE 11.859 m. w. N.).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405
    Das ist z. B. nicht der Fall, wenn die Gründe das Ziel verfolgen, einen unerwünschten Kandidaten aus leistungsfremden Erwägungen von der weiteren Auswahl für die Stelle auszuschließen (BVerwG, U. v. 26.1.2012 - 2 A 7/09 - juris Rn. 27).

    Der Dienstherr kann aber aufgrund seines Beurteilungsspielraums ein Stellenbesetzungsverfahren abbrechen, wenn kein Bewerber seinen Erwartungen entspricht oder das Verfahren womöglich nicht (mehr) zu einer rechtsfehlerfreien Auswahlentscheidung führen kann (BVerwG, U. v. 26.1.2012 - 2 A 7.09, U. v. 29.11.2012 a. a. O.).

  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405
    Der maßgebliche Grund für den Abbruch muss jedenfalls dann, wenn er sich nicht evident aus dem Vorgang selbst ergibt, schriftlich dokumentiert werden (BVerfG, B. v. 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 22).

    Damit ist den formalen Anforderungen an den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens Rechnung getragen (vgl. BVerfG, B. v. 28.11.2011 a. a. O. juris Rn. 23), auch wenn der Antragsteller und die Beigelade noch im laufenden Verfahren (Az. AN 1 E 15.00589) über die Gründe des Abbruchs des Stellenbesetzungsverfahrens in Kenntnis gesetzt worden sind.

  • BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 7.13

    Auswahlverfahren; Abbruch des Verfahrens; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405
    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise auch dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG, U. v. 25.4.1996 - 2 C 21/95; U. v. 22.7.1999 - 2 C 14/98 - jeweils in juris) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (OVG Lüneburg v. 14.9.2006 - 5 ME 219/06 - juris) sowie wenn der Dienstherr sich entschlossen hat, die Stelle neu zuzuschneiden (vgl. BVerwG, B. v. 27.2.2014 - 1 WB 7.13; BayVGH, B. v. 13.6.2007 - 3 CE 07.807 - jeweils in juris).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens allein dazu diente, gezielt eine Besetzung mit dem Antragsteller zu verhindern, liegen nicht vor (vgl. BVerwG, B. v. 27.2.2014 - 1 WB 7/13 - Rn. 39).

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405
    Effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen den unberechtigten Abbruch eines Auswahlverfahrens kann nur im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erlangt werden (BVerwG, U. v. 3.12.2014 - 2 A 3/13 - juris Rn. 22; U. v. 29.11.2012 - 2 C 6.11 - juris Rn. 12).

    Der Antrag steht - wie vorliegend - auch zur Verfügung, wenn unter anderem geltend gemacht wird, das Auswahlverfahren habe sich nicht erledigt, weil der Dienstposten nicht neu zugeschnitten worden sei, sondern derselbe Dienstposten vergeben werden solle (BVerwG, U. v. 3.12.2014 a. a. O. juris Rn. 27).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405
    Fehler im Anforderungsprofil führen grundsätzlich zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, nicht am Grundsatz der Bestenauslese orientierten Gesichtspunkten beruhen (BVerfG, B. v. 8.10.2007 - 2 BvR 1846/07; BVerwG, B. v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - jeweils in juris) und stellen bereits für sich allein einen sachlichen Grund für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens dar.
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405
    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise auch dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG, U. v. 25.4.1996 - 2 C 21/95; U. v. 22.7.1999 - 2 C 14/98 - jeweils in juris) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (OVG Lüneburg v. 14.9.2006 - 5 ME 219/06 - juris) sowie wenn der Dienstherr sich entschlossen hat, die Stelle neu zuzuschneiden (vgl. BVerwG, B. v. 27.2.2014 - 1 WB 7.13; BayVGH, B. v. 13.6.2007 - 3 CE 07.807 - jeweils in juris).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405
    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise auch dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG, U. v. 25.4.1996 - 2 C 21/95; U. v. 22.7.1999 - 2 C 14/98 - jeweils in juris) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (OVG Lüneburg v. 14.9.2006 - 5 ME 219/06 - juris) sowie wenn der Dienstherr sich entschlossen hat, die Stelle neu zuzuschneiden (vgl. BVerwG, B. v. 27.2.2014 - 1 WB 7.13; BayVGH, B. v. 13.6.2007 - 3 CE 07.807 - jeweils in juris).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2006 - 5 ME 219/06

    Voraussetzungen für den Abruch eines Besetzungsverfahrens durch eine Behörde und

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2469

    Dienstliche Beurteilung als Grundlage für Auswahlentscheidung

  • VGH Bayern, 04.02.2015 - 6 CE 14.2477

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten;

  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 3 CE 11.605

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

  • VGH Bayern, 05.08.2014 - 3 CE 14.771

    Heranziehung dienstlicher Beurteilungen bei Stellenbesetzung - Vollziehung einer

  • VGH Bayern, 11.08.2015 - 6 CE 15.1379

    Zuständig für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens ist, wer bei dessen

  • OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05

    Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Stelle

  • VGH Bayern, 16.04.2013 - 6 C 13.284

    Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren, das auf

  • VGH Bayern, 13.06.2007 - 3 CE 07.807

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen

  • VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens und Neuausschreibung bei Inkrafttreten

  • VGH Bayern, 18.02.2011 - 3 CE 10.2443

    Beamtenrecht

  • VGH Bayern, 27.03.2008 - 3 CE 08.352

    Ermessen des Dienstherrn, ob er Auswahlentscheidung auf "Binnendifferenzierung"

  • VGH Bayern, 25.09.2007 - 3 CE 07.1954
  • VG Ansbach, 09.10.2015 - AN 1 E 15.01143

    Rechtmäßiger Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • VGH Bayern, 05.02.2019 - 3 CE 18.2608

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Soweit das Verwaltungsgericht auf den Beschluss des Senats vom 15. Februar 2016 (3 CE 15.2405) verweise, habe dort ein nicht vergleichbarer Sachverhalt vorgelegen, weil das dortige Auswahlverfahren mehrfach fehlerhaft gewesen sei, insbesondere schon die Ausschreibung nicht den Anforderungen der ständigen Rechtsprechung entsprochen habe; bei der Verwendung eines unrichtigen Anforderungsprofils komme aber selbstverständlich nur der Abbruch des Auswahlverfahrens in Betracht.

    Effektiver Rechtsschutz im Sinn von Art. 19 Abs. 4 GG gegen den unberechtigten Abbruch eines Auswahlverfahrens kann nur im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erlangt werden (stRspr, etwa BVerwG, U.v. 3.12.2014 - 2 A 3.13 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405 - juris Rn. 63).

    Dies kann selbst im Erfolgsfall durch eine auf entsprechende Feststellung gerichtete Hauptsacheklage nicht erreicht werden (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2016 a.a.O.).

    Damit ist der aus dem Stellenbesetzungsverfahren herzuleitende Bewerbungsverfahrensanspruch, dessen Sicherung die Antragstellerin begehrt, mit dem rechtswidrigen Abbruch dieses Verfahrens nicht untergegangen (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405 - juris Rn. 66).

    Beim Abbruch kann deshalb jeder Bewerber eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO mit dem Ziel anstreben, den Dienstherrn zur Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens zu verpflichten, um so zu verhindern, dass die Stelle ohne tragfähigen Grund nochmals ausgeschrieben wird (BVerfG, B.v. 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405 - juris Rn. 67) .

    Allerdings folgt aus der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 3.12.2014, B.v. 10.5.2016 und B.v. 10.12.2018, jew. a.a.O., alle juris), dass der Dienstherr im Abbruchvermerk zumindest plausibel darlegen muss, warum das bisherige Auswahlverfahren nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen Auswahlentscheidung führen kann (weitergehend OVG NW, B.v. 12.7.2018 - 1 B 1160/17 - juris Rn. 25; aA NdsOVG, B.v. 7.5.2018 - 5 ME 41/18 - juris Rn. 26; dagegen nicht einschlägig, weil fehlerhaft ausgeschriebenes Anforderungsprofil nicht behebbarer Mangel ist: BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405 - juris Rn. 77).

    Eine Halbierung des Streitwerts scheidet ungeachtet des Umstandes, dass es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, schon deshalb aus, weil allein der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für das Begehren auf Fortführung des abgebrochenen Auswahlverfahrens in Betracht kommt (BVerwG, B.v. 10.12.2018 - 2 VR 4.18 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405 - juris Rn. 86).

  • VGH Bayern, 06.06.2016 - 3 CE 16.264

    Neue Entscheidung im zweiten Auswahlverfahren vor rechtsbeständiger Entscheidung

    Er verfolgte seinen erstinstanzlichen Antrag insofern weiter, als er die Verpflichtung der Antragsgegnerin begehrte, das ursprüngliche Stellenbesetzungsverfahren fortzusetzen (Az. 3 CE 15.2405).

    Mit Beschluss vom 15. Februar 2016 wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2015 zurück (Az. 3 CE 15.2405).

    Dies steht mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Februar 2016 (Az. 3 CE 15.2405) fest.

    13 TVöD berücksichtigt werden, die über ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom-Kaufleute Univ., Diplom-Volkswirte/innen Univ., Bachelor oder Diplom (FH) mit Master) oder die Befähigung für die vierte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen sowie über eine nachgewiesene mindestens zweijährige Führungserfahrung verfügen" handelt es sich um ein sog. "konstitutives" Anforderungsprofil (BayVGH, B. v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405).

    Zu Recht ist das Verwaltungsgericht zwar im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Zeitpunkt seiner Entscheidung am 18. Januar 2016 davon ausgegangen, dass im Hinblick auf die ausstehende Beschwerdeentscheidung des erkennenden Senats im Verfahren Az. 3 CE 15.2405 noch nicht rechtsbeständig über die Zulässigkeit des Abbruchs des (ersten) Auswahlverfahrens entschieden worden ist.

    Grundsätzlich wäre deshalb vor einer Auswahlentscheidung im Rahmen des (zweiten) Stellenbesetzungsverfahrens die Entscheidung des erkennenden Senats über die Beschwerde im Verfahren Az. 3 CE 15.2405 abzuwarten gewesen.

  • VG Regensburg, 10.01.2022 - RO 1 E 21.1927

    Anspruch auf Fortsetzung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens -

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt hierzu mit Beschluss vom 15. Februar 2016 - 3 CE 15.2405 - juris Rn. 63 aus:.

    Das konstitutive Anforderungsprofil muss dabei zwingend vor Beginn der Auswahlentscheidung festgelegt und dokumentiert werden, um die zugrundeliegenden Erwägungen transparent und die Entscheidung anhand der Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG überprüfbar zu machen (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2016 - 3 CE 16.1912 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405 - juris Rn. 75; BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 16).

    Eine Halbierung des Streitwerts scheidet ungeachtet des Umstandes, dass es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, schon deshalb aus, weil grundsätzlich allein ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für ein Begehren auf Fortführung des abgebrochenen Auswahlverfahrens in Betracht kommt und somit im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Entscheidung in der Sache vorweggenommen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.12.2018 - 2 VR 4.18 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405 - juris Rn. 86; BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 3 CE 18.2608 - juris Rn. 36; HessVGH, B.v. 5.9.2017 - 1 B 998.17 - juris Rn.30).

  • VG Ansbach, 18.01.2016 - AN 1 E 15.02311

    Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs erst bei Rechtsbeständigkeit des

    Das Beschwerdeverfahren trägt das Az. 3 CE 15.2405.

    Es werde auf die ausführliche Erwiderung in dem beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängigen Beschwerdeverfahren 3 CE 15.2405 vom 30. November 2015 Bezug genommen.

    Gegen den Beschluss wurde von den Bevollmächtigten des Antragstellers jedoch Beschwerde eingelegt, über die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bisher noch nicht entschieden hat (dortiges Az. 3 CE 15.2405).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2017 - 1 M 38/17

    Stadt Zeitz darf Beigeordnete ernennen

    Schon die Formulierung einer "Erwartung" lässt - mit dem Verwaltungsgericht und entgegen der Auffassung der Beschwerde - eher darauf schließen, dass deren Nichterfüllung einen Ausschluss aus dem Auswahlverfahren nicht bewirken soll ( ebenso: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 5 ME 153/16 -, juris; wohl auch: BayVGH, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 3 CE 15.2405 -, juris ).
  • OVG Bremen, 05.12.2023 - 2 B 134/23
    Effektiver Rechtsschutz im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG gegen den unberechtigten Abbruch eines Auswahlverfahrens kann nur im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erlangt werden, weil die Fortsetzung des Auswahlverfahrens selbst im Erfolgsfall durch eine Hauptsacheklage nicht erreicht werden kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 03.12.2014 - 2 A 3.13, juris Rn. 22; Beschl. v. 10.05.2016 - 2 VR 2/15, juris Rn.11; OVG Bremen, Beschl. v. 18.07.2018 - 2 B 87/18, juris Rn. 15; Bay. VGH , Beschl. v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405, juris Rn. 63).
  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 3 CE 19.314

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abbruch des Auswahlverfahrens für

    Beim Abbruch kann deshalb jeder Bewerber eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO mit dem Ziel anstreben, den Dienstherrn zur Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens zu verpflichten, um so zu verhindern, dass die Stelle ohne tragfähigen Grund nochmals ausgeschrieben wird (BVerfG, B.v. 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405 - juris Rn. 67) .

    Der aus dem Stellenbesetzungsverfahren herzuleitende Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers, dessen Sicherung er begehrt, ist mit dem rechtmäßigen Abbruch des Verfahrens untergegangen (z.B. BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405 - juris Rn. 66) .

  • VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 1 E 21.00421

    Abbruch des Auswahlverfahrens aufgrund der Rücknahme der Bewerbung des

    Bei einem Abbruch kann deshalb jeder Bewerber eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO mit dem Ziel anstreben, den Dienstherrn zur Fortsetzung des Auswahlverfahrens zu verpflichten, um so zu verhindern, dass die Stelle ohne tragfähigen Grund nochmals ausgeschrieben wird (BVerfG, B.v. 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405 - juris Rn. 67; BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 3 CE 18.2608 - juris Rn. 19).

    Es ist in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass es einen sachlichen Grund darstellt, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405 - juris Rn. 70).

  • VGH Hessen, 01.10.2020 - 1 B 1552/20

    Abbruch eines Auswahlverfahrens

    Danach folgt ein den Abbruch des Auswahlverfahrens rechtfertigender sachlicher Grund nicht allein daraus, dass die getroffene Auswahlentscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren beanstandet worden ist, wenn der Mangel bei Fortführung des Auswahlverfahrens geheilt werden kann (OVG NRW, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 1 B 1519/19 -, juris Rn. 13; a. A. Sächs. OVG, Beschluss vom 2. September 2020 - 2 B 247/20 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 5 ME 41/18 -, juris Rn. 25 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 3 CE 15.2405 -, juris Rn. 72; siehe aber auch Bay. VGH, Beschluss vom 20. September 2019 - 3 CE 19.1166 -, juris Rn. 9).
  • VG Würzburg, 15.09.2020 - W 1 E 20.1083

    Anspruch auf Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens wegen Abbruch ohne

    Beim Abbruch kann deshalb jeder Bewerber eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO mit dem Ziel anstreben, den Dienstherrn zur Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens zu verpflichten, um so zu verhindern, dass die Stelle ohne tragfähigen Grund nochmals ausgeschrieben wird (BVerfG, B.v. 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405 - juris Rn. 67; BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 3 CE 18.2608 -, Rn. 19, juris).

    Zwar führen Fehler im Anforderungsprofil grundsätzlich zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, nicht am Grundsatz der Bestenauslese orientierten Gesichtspunkten beruhen (BVerfG, B.v. 8.10.2007 - 2 BvR 1846/07; BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - jeweils in juris) und stellen bereits für sich allein einen sachlichen Grund für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens dar (BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405 -, Rn. 75 - 77, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.07.2021 - 2 MB 26/20

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens, wenn dem Dienstherrn im Wege einer

  • VG München, 16.06.2020 - M 21b E 20.1005

    Fehlerhafter Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • VG München, 21.10.2019 - M 5 E 19.2951

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • VGH Bayern, 22.11.2016 - 3 CE 16.1912

    Konstitutives Anforderungsprofil für eine Auswahlentscheidung für eine

  • OVG Sachsen, 02.09.2020 - 2 B 247/20

    Stellenbesetzung Vizepräsident FG; Abbruch des Besetzungsverfahrens; sachlicher

  • VG Schleswig, 20.08.2020 - 12 B 35/20

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens - Antrag auf Erlass einer einstweiligen

  • VG München, 02.02.2021 - M 5 E 20.5212

    Konstitutives Anforderungsprofil im Konkurrentenverfahren

  • VG München, 25.11.2019 - M 5 E 19.4017

    Kein Anspruch auf Festsetzung eines bestimmten konstitutiven Anforderungsprofils

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.11.2019 - 2 MB 10/19

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • VG München, 30.11.2022 - M 5 E 22.3806

    Keine Auswahl in einem Stellenbesetzungsverfahren bei Nichterfüllung eines

  • VGH Bayern, 01.10.2018 - 3 CE 18.1833

    Besetzung eines Beförderungsamtes bei Beurteilungsgleichstand

  • VGH Bayern, 04.08.2023 - 3 CE 23.978

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens ohne sachlichen Grund

  • VG München, 15.02.2021 - M 5 E 20.5152

    Konstitutives Anforderungsprofil - erfolgloses Konkurrentenstreitverfahren

  • VG München, 06.10.2020 - M 5 E 20.2020

    Konkurrentenstreit im Stellenbesetzungsverfahren, hier: konstitutives

  • VG München, 24.04.2020 - M 5 E 19.5279

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Stellenbesetzung

  • OVG Sachsen, 20.09.2023 - 2 B 135/23

    Stellenbesetzungsverfahren; Abbruch; organisatorisches Ermessen;

  • VG München, 08.10.2019 - M 5 E 19.2141

    Einstweiliger Rechtsschutz bezogen auf Stellenbesetzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2022 - 6 A 3617/20

    Klage eines Polizeibeamten auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung;

  • VG Bayreuth, 29.01.2021 - B 5 E 20.1419

    Konkurrenteneilverfahren, Förderlicher Dienstposten, Festlegung und Dokumentation

  • VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01447

    Aufhebung einer Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • ArbG Bochum, 29.11.2018 - 4 Ga 21/18

    Berechtigung zum Abbruch eines internen Stellenbesetzungsverfahrens i.R.d.

  • VG München, 31.05.2021 - M 5 E 21.911

    Erfolglose einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO zur Verhinderung einer

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